Hallo jubilee,
erstmal danke für die Aufklärung.
und darf eigentlich auch nicht zusammen mit kostenflichtiger Sofware vertrieben werden sondern muss getrennt von dieser angeboten werden.
Bedeutet dieses nun, das man das kostenpflichtige XYC CMS als Downlod entsprechend nur den für dieses CMS Zahlenden Kunden vorenthalten darf ,
nicht aber die Module die ursprünglich der GPL unterliegen ( sofern natürlich ein Hinweis auf die GPL im jeweiligen Modul weitergegeben wird ), aber für dieses Kostenpflichtge CMS entsprechend angepaßt wurden.
Unter einer Trennung würde ich somit verstehen das die entsprechenden der GPL unterliegenden Module "frei" das bedeutet für "jedermann" zugänglich seien müßten , völlig unabhängig von einem Kostenpflichtigen CMS.
Oder verstehe ich da nun etwas falsch ?

Das was bei GPL-Scriten und Programmen generell beachtet werden muss. Die bisherigen Autoren haben ein Recht auf Nennung (im Dateikopf z.B.)
OK, in dem vorangeführten Beispiel zwar namentlich , aber bedeutet dieses auch mit einer Url zB link zu dem kostenpflichtigen CMS ?
Zum guten Ton gehört es, dem Autor von dem Modul das Du jetzt umarbeiten möchtest, über Dein Vorhaben zu informieren.
Na, guter Ton sollte selbstverständlich sein.
Meinst Du damit jeden Autor der bisweilen irgendwelche Modifikationen vorgenommen hat, oder nur den ursprünglichen Verfasser ?
Wenn jeden , dann auch mit angabe einer entsprechenden URL oder reicht halt namentliche Nennung mit einer Auflistung der bis dato vorgenommenenn Modifikationen ?
Hoffe das war nicht alzu umständlich ausgedrückt ,
-stego-