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Autor Thema: Nutzung und Weitergabe von Fremdmodulen - rechtliche Frage  (Gelesen 1814 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
-stego-
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 75


« am: 22 Juli 2006, 20:44:31 »

Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob dieses die richtige Rubrik ist , von daher bitte gegebenenfalls entsprechend verschieben.

Folgendes Scenenario:
Ein X beliebiges Modul welches der GNU unterliegt wird entsprechend für ein anderes XYZ CMS angepaßt.
Dort wird es entsprechend in den Downloads des XYZ CMS hinterlegt.
Besagtes XYZ CMS ist kostenpflichtig, und zu den Downloads hat man nur als entsprechender Kunde Zugang.

Frage:
Ist es generell möglich dieses dort hinterlegte Modul entsprechend auch für andere XYZ CMS wiederum anzupassen und weiterzugeben ?

Zusatzinfo:
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE wird entsprechend in dem Download von dem kostenpflichtigen XYZ CMS mitgeliefert, sowie eine ÄnderungernXYZ. txt als auch eine liesmich.installXYZ.txt und credits.txt

Wenn ja , muß dabei etwas besonderes beachtet werden, wenn nein , warum darf man dieses nicht ?

Gruss,
-stego-

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jubilee
Gast
« Antworten #1 am: 22 Juli 2006, 22:03:24 »

Zitat
Ist es generell möglich dieses dort hinterlegte Modul entsprechend auch für andere XYZ CMS wiederum anzupassen und weiterzugeben ?
Ja, ein Modul welches einmal unter die GPL (general public license) gestellt wurde, bleibt unter dieser Lizenz und darf eigentlich auch nicht zusammen mit kostenflichtiger Sofware vertrieben werden sondern muss getrennt von dieser angeboten werden.

Zitat
muß dabei etwas besonderes beachtet werden
Das was beu GPL-Scriten und Programmen generell beachtet werden muss. Die bisherigen Autoren haben ein Recht auf Nennung (im Dateikopf z.B.)
Zum guten Ton gehört es, dem Autor von dem Modul das Du jetzt umarbeiten möchtest, über Dein Vorhaben zu informieren.

MfG
Gespeichert
-stego-
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 75


« Antworten #2 am: 22 Juli 2006, 22:41:37 »

Hallo jubilee,
erstmal danke für die Aufklärung.
Zitat
und darf eigentlich auch nicht zusammen mit kostenflichtiger Sofware vertrieben werden sondern muss getrennt von dieser angeboten werden.
Bedeutet dieses nun, das man das kostenpflichtige XYC CMS als Downlod entsprechend nur den für dieses CMS Zahlenden Kunden vorenthalten darf , nicht aber die Module die ursprünglich der GPL unterliegen ( sofern natürlich  ein Hinweis auf die GPL im jeweiligen Modul weitergegeben wird ), aber für dieses Kostenpflichtge CMS entsprechend angepaßt wurden.
Unter einer Trennung würde ich somit verstehen das die entsprechenden der GPL unterliegenden Module "frei" das bedeutet für "jedermann" zugänglich seien müßten , völlig unabhängig von einem Kostenpflichtigen CMS.
Oder verstehe ich da nun etwas falsch ? Embarrassed

Zitat
Das was bei GPL-Scriten und Programmen generell beachtet werden muss. Die bisherigen Autoren haben ein Recht auf Nennung (im Dateikopf z.B.)
OK, in dem vorangeführten Beispiel zwar namentlich , aber bedeutet dieses auch mit einer Url zB link zu dem kostenpflichtigen CMS ?

Zitat
Zum guten Ton gehört es, dem Autor von dem Modul das Du jetzt umarbeiten möchtest, über Dein Vorhaben zu informieren.

Na, guter Ton sollte selbstverständlich sein.
 
Meinst Du damit jeden Autor der bisweilen irgendwelche Modifikationen vorgenommen hat, oder nur den ursprünglichen Verfasser ?
Wenn jeden , dann auch mit angabe einer entsprechenden URL oder reicht halt namentliche Nennung mit einer Auflistung der bis dato vorgenommenenn Modifikationen ?


Hoffe das war nicht alzu umständlich ausgedrückt ,
-stego-
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jubilee
Gast
« Antworten #3 am: 22 Juli 2006, 22:54:37 »

Zitat
Unter einer Trennung würde ich somit verstehen das die entsprechenden der GPL unterliegenden Module "frei" das bedeutet für "jedermann" zugänglich seien müßten , völlig unabhängig von einem Kostenpflichtigen CMS.
Nein, wem der Autor das zum Download anbietet bleibt ihm überlassen. Er darf jedoch das GPL-Script (ob er es nun modifiziert hat oder nicht) nicht zusammen mit der Buy-Software im selben Paket (zip-File etc...) gegen Geld verkaufen.
Das GPL-Script muss separat davon zum Download angeboten werden und zwar kostenfrei.
(Er kann den Download zwar so schalten, das nur seine zahlenden Kunden diesen sehen können, aber er darf für das Script an sich kein Geld verlangen).
Ausnahme davon könten Scripte sein, die der LGPL unterliegen (lesser general public license). Diese ist nicht ganz so restriktiv was das verkaufen angeht wie die normale GPL.

Zitat
OK, in dem vorangeführten Beispiel zwar namentlich , aber bedeutet dieses auch mit einer Url zB link zu dem kostenpflichtigen CMS ?
Namentlich, Email und auch Link. wenn dieser derselbe ist wie für das CMS, dann ist das eben so.

Zitat
Meinst Du damit jeden Autor der bisweilen irgendwelche Modifikationen vorgenommen hat
Gute Frage. Ich würden denjenigen Autor kontaktieren, der die lenzten Modifikationen durchgeführt hat, bzw den Autor der Modifikation die Du selber umgearbeitet hat oder willst

MfG

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