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Das EuGH hat am 8.9.2016 festgestellt, dass das Setzen von Web-Links unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn die verlinkten Inhalte das Urheberrecht verletzen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Inhalte auf fremden Webservern befinden, nicht von euch ins Netz geladen wurden und nicht von euch kontrolliert werden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen kann im Moment sicher noch keiner richtig beurteilen. Wir empfehlen Euch diesbezüglich eine kleine FAQ der ARD-Redaktion, die sich diesem Thema widmet. In diesem Sinne sei Euch ans Herz gelegt, doch gelegentlich mal Eure gesetzten Web-Links zu überprüfen.
Link zum Original-Urteil