Sicherheit

..und täglich grüßt das Murmeltier.... oder die DSGVO. angry Jetzt sind die ggf. in eure Webseite eingebundene Google-Fonts Zielscheibe von diversen Abmahnanwälten. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt.

 

 

Was ist zu tun?

Prinzipiell: Google-Fonts sind nicht böse, auch die Verwendung ist nicht strafbar. Nur die Art der Einbindung ist entscheidend.

Prüft bitte, ob ggf. Google-Fonts in Eurem Theme verwendet werden und ob diese über Remote eingebunden sind. Themes von TerraProject (tp_xxxxxx) sind wahrscheinlich betroffen. Unter E-Recht24 gibt es einen Scanner, der testet, ob Eure Webseite betroffen ist. (https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner). Es gibt sicher auch noch andere Tools. Dort gibt es auch eine Anleitung, wir die Fonts sauber (Abmahn-konform) in Eure Webseite eingebunden werden können.

Nicht betroffen sind Webseiten, welche die Google-Fonts local auf dem eigenen Webserver haben und direkt local einbinden (wie hier unsere Seite).

 

In diesem Sinne

Euer pragmaMx-Team